Risikobeurteilung

Bevor ein Produkt in Verkehr gebracht werden darf, muss das Konformitäts­bewertungs­verfahren durch­geführt werden. Damit weist ein Hersteller nach, dass sein Produkt die grund­legenden Sicherheits- und Gesundheits­schutz­anforderungen erfüllt. Wir führen unter anderem Risiko­beurteilungen nach der Maschinen-, Druckgeräte-, Niederspannungs- und ATEX-Richlinie durch.

Dokumente des Konformitätsbewertungs­verfahrens

Das CE-Kennzeichen am Produkt bestätigt, dass die dazu notwendigen technischen Unterlagen erstellt worden sind:

  • Beschreibung des Produkts
  • Übersichtszeichnung des Produkts und Schaltpläne der Steuerkreise
  • Detailzeichnungen, Berechnungen, Versuchsergebnisse
  • Risikobeurteilung
  • Angewandte Normen
  • Technische Berichte
  • Betriebsanleitung
  • Konformitätserklärung

Wir führen Risiko­beurteilungen durch, erstellen Betriebs­anleitungen, setzen die Konformitäts­erklärungen unterschrifts­bereit auf und unterstützen Sie bei der Ausführung der einzelnen Schritte.

Risikobeurteilung durchführen

Es werden alle möglichen Tätigkeiten, von der Inbetriebnahme bis zur Entsorgung, auf deren Gefahrenpotentiale hin untersucht, bewertet und – bei erkannten Lücken und Mängeln – gemeinsam mit dem Kunden Lösungsvorschläge erarbeitet.

Das "wie" entscheiden Sie!

Das "wie" entscheiden Sie!

Wir unterstützen Sie innerhalb des Konformitäts­bewertungs­verfahrens bei jedem einzelnen Schritt. Sie legen den Umfang fest.